Beitragsordnung
§1 Zahlungsverpflichtung
Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag innerhalb der Zahlungsfristen gemäß § 4 Abs.2 der Satzung.
§2 Beitragshöhe
Der Mindestbeitrag beträgt für
a. ein Mitglied ohne Behinderung 40,00 Euro
b. ein Mitglied mit Behinderung 10,00 Euro
c. eine/n Angehörige/n eines Mitgliedes 30,00 Euro
d. eine juristische Person 100,00 Euro
Unberührt davon ist die Ermächtigung des Vorstandes zur Beitragsermäßigung gem. § 4 Abs.2 Satz 3 der Satzung.
§3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 20.11.2014 beschlossen und tritt sofort in Kraft. Sie kann nur durch erneuten Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
STAND: 20.11.2014
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